Forderungsprüfung
Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)
Karben
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 713/25 N-4-6.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 713/25 N-4-6
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 134839
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
810 IN 713/25 N-4-6 In dem Insolvenzverfahren Naissa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Buchenweg 15b, 61184 Karben (AG Frankfurt am Main, HRB 134839),
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 14.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2026
vertreten durch: Dorde Zivkovic, Karben, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 30.11.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 14.12.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 11.09.2026