Forderungsprüfung

Nagolder Erodiertechnik GmbH

Nagold

Das Amtsgericht Tübingen hat zur Nagolder Erodiertechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2025, Aktenzeichen 26 IN 397/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
26 IN 397/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 773795
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
12.02.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2020
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Funkenerosive Bearbeitungen in den Sparten Senkerodieren und Drahterodieren und die Elektrodenfertigung für das Senkerodieren sowie Entwicklung, Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von hochpräzisen Metallprodukten und Werkzeugen.

Veröffentlichungstext

26 IN 397/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Nagolder Erodiertechnik GmbH, Graf-Zeppelin-Straße 26, 72202 Nagold, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Raible
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 773795
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.03.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 03.02.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Forderungsprüfung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Eröffnung des Verfahrens
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