Sicherungsmaßnahme
N + Z GmbH
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur N + Z GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.09.2025, Aktenzeichen 43 IN 816/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 816/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRB 16390
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.09.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Susanne Berner
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 816/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16390 eingetragenen N + Z GmbH, Salzufler Straße 79, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafir Harizanov,
Geschäftszweig: Einbau von genormten Baufertigteilen, Dienstleistungsarbeiten sowie Trocken- und Akustikbau.
ist am 05.09.2025, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 816/25
Amtsgericht Bielefeld, 05.09.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 16390 eingetragenen N + Z GmbH, Salzufler Straße 79, 32052 Herford, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Zafir Harizanov,
Geschäftszweig: Einbau von genormten Baufertigteilen, Dienstleistungsarbeiten sowie Trocken- und Akustikbau.
ist am 05.09.2025, um 11:34 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Jahnstraße 12-14, 32049 Herford bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 816/25
Amtsgericht Bielefeld, 05.09.2025