Insolvenzbekanntmachung

N. Hector Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kleinblittersdorf

Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur N. Hector Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.07.2026, Aktenzeichen 111 IN 16/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen
111 IN 16/26
Registerbezug
Saarbrücken, HRB 4041
Bundesland
Saarland
Veröffentlichung
13.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
1968
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Handel mit Bau- und Brennstoffen aller Art, sowie Naturprodukten.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 111 IN 16/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 4041 eingetragenen N. Hector Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Brückenstraße 16, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Nicole Hector-Schorr,

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Reich, Sandra, Am Staden 9, 66121 Saarbrücken

wird der für den 25.08.2026. 09:00 Uhr bestimmte Berichts- und Prüftermin verlegt auf
Dienstag, 01.09.2026, 09:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Saarbrücken, Außenstelle Sulzbach, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach, 2. Etage, Sitzungssaal 24.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
111 IN 16/26
Amtsgericht Saarbrücken, 09.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme
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