Sicherungsmaßnahme
MZS GmbH
Paderborn
Das Amtsgericht Paderborn hat zur MZS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.12.2022, Aktenzeichen 2 IN 213/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 2 IN 213/22
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 13989
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.12.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Michael Bien
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 213/22
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
ist am 21.12.2022, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 213/22
Amtsgericht Paderborn, 21.12.2022
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13989 eingetragenen MZS GmbH, Friedrich-List-Straße 20 - 22, 33100 Paderborn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Jacke, Birkhuhnweg 3, 33335 Gütersloh
ist am 21.12.2022, um 13:26 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Bien, Goethestraße 2, 59065 Hamm bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 213/22
Amtsgericht Paderborn, 21.12.2022