Forderungsprüfung
mySMILE GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur mySMILE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.04.2026, Aktenzeichen IN 311/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 311/24
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 7653
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 311/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mySMILE GmbH, Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Eitelbuss Bettina, geb. Hald
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7653
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München
1. Die Prüfung der bis 23.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.04.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
mySMILE GmbH, Erni-Singerl-Straße 1, 85053 Ingolstadt, vertreten durch die Geschäftsführerin Eitelbuss Bettina, geb. Hald
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 7653
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte PLUTA Rechtsanwalts GmbH, Radlkoferstraße 2, 81373 München
1. Die Prüfung der bis 23.04.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-10 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 23.04.2026