Sicherungsmaßnahme
myRight Sofortrechtsschutz GmbH
Rostock
Das Amtsgericht Hamburg hat zur myRight Sofortrechtsschutz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 67g IN 235/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67g IN 235/25
- Registerbezug
- Rostock, HRB 14329
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 13.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Tobias Brinkmann
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 235/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 14329 eingetragenen myRight Sofortrechtsschutz GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Bode
Geschäftszweig: die Übernahme des Kostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten aller Art gegen Erlösbeteiligung
ist am 12.08.2025, um 19:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 14329 eingetragenen myRight Sofortrechtsschutz GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Bode
Geschäftszweig: die Übernahme des Kostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten aller Art gegen Erlösbeteiligung
ist am 12.08.2025, um 19:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025