Sicherungsmaßnahme

myRight Sofortrechtsschutz GmbH

Rostock

Das Amtsgericht Hamburg hat zur myRight Sofortrechtsschutz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.08.2025, Aktenzeichen 67g IN 235/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 235/25
Registerbezug
Rostock, HRB 14329
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
13.08.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Tobias Brinkmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 235/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter HRB 14329 eingetragenen myRight Sofortrechtsschutz GmbH, Paul-Nevermann-Platz 5, 22765 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Sven Bode

Geschäftszweig: die Übernahme des Kostenrisikos bei Rechtsstreitigkeiten aller Art gegen Erlösbeteiligung

ist am 12.08.2025, um 19:05 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.

Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Dieser Beschluss hat die in § 240 ZPO bezeichneten Wirkungen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67g IN 235/25
Amtsgericht Hamburg, 29.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
  3. Sicherungsmaßnahme