Forderungsprüfung
My Stern Renovierungen GmbH
Giebelstadt
Das Amtsgericht Würzburg hat zur My Stern Renovierungen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.05.2025, Aktenzeichen IN 217/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Würzburg
- Aktenzeichen
- IN 217/23
- Registerbezug
- Würzburg, HRB 14193
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.05.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 217/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
My Stern Renovierungen GmbH, Max-Eyth-Straße 13, 97232 Giebelstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Mehmedi Uli
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dennog Lars, Fahrradstraße 15, 90429 Nürnberg, Gz.: 1338/23
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 14.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
My Stern Renovierungen GmbH, Max-Eyth-Straße 13, 97232 Giebelstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Mehmedi Uli
Registergericht: Amtsgericht Würzburg Registergericht Register-Nr.: HRB 14193
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dennog Lars, Fahrradstraße 15, 90429 Nürnberg, Gz.: 1338/23
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 15 - 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 18.06.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Würzburg - Insolvenzgericht - 14.05.2025