Forderungsprüfung
MWJ GmbH & Co. KG
Hagen
Das Amtsgericht Hagen hat zur MWJ GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.12.2024, Aktenzeichen 103 IN 120/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hagen
- Aktenzeichen
- 103 IN 120/23
- Registerbezug
- Hagen, HRA 6462
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 13.12.2024
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hagen, Aktenzeichen: 103 IN 120/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB eingetragenen MWJ GmbH & Co. KG, Bachstr. 12, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moris Baumeister, Bachstr. 12, 58089 Hagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
103 IN 120/23
Amtsgericht Hagen, 13.12.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter HRB eingetragenen MWJ GmbH & Co. KG, Bachstr. 12, 58089 Hagen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Moris Baumeister, Bachstr. 12, 58089 Hagen
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.01.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hagen, Heinitzstr. 42/44, 58097 Hagen, Zimmer Nr. 279 niedergelegt.
103 IN 120/23
Amtsgericht Hagen, 13.12.2024