Vergütungsfestsetzung
Musikschule Elmshorn e.V.
Elmshorn
Das Amtsgericht Pinneberg hat zur Musikschule Elmshorn e.V. eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 71 IN 51/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pinneberg
- Aktenzeichen
- 71 IN 51/26
- Registerbezug
- Pinneberg, VR 718 EL
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
71 IN 51/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Musikschule Elmshorn e.V., Gärtnerstraße 8, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Thorsten Mann-Raudies
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: VR 718 EL
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die Gläubigerausschussmitglieder zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern, den Gläubigerausschussmitgliedern und der Insolvenzschuldnerin sowie dem Insolvenzverwalter wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 19.10.2026 Stellungnahmen zum Vergütungsantrag einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die Gläubigerausschussmitglieder entscheiden.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 29.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Musikschule Elmshorn e.V., Gärtnerstraße 8, 25335 Elmshorn, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Thorsten Mann-Raudies
Registergericht: Amtsgericht Pinneberg Register-Nr.: VR 718 EL
- Schuldnerin -
Beschluss:
1. Es ist über den Antrag auf Festsetzung der Vergütung für die Gläubigerausschussmitglieder zu entscheiden.
2. Den Insolvenzgläubigern, den Gläubigerausschussmitgliedern und der Insolvenzschuldnerin sowie dem Insolvenzverwalter wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 19.10.2026 Stellungnahmen zum Vergütungsantrag einzureichen. Dieser liegt während der Sprechzeiten zur Einsichtnahme der Verfahrensbeteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Pinneberg, Aussenstelle Quickborn, Pascalkehre 1, 25451 Quickborn, 1. OG aus.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über die Vergütung für die Gläubigerausschussmitglieder entscheiden.
Amtsgericht Pinneberg - Insolvenzgericht - 29.09.2026