Forderungsprüfung
Music Creation Group Midco I GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Music Creation Group Midco I GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.09.2026, Aktenzeichen 3612 IN 1082/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 3612 IN 1082/26
- Registerbezug
- Berlin, HRB 224354
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 03.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
3612 IN 1082/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Music Creation Group Midco I GmbH, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Schütz und Bernhard Schütze
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224354
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im heutigen mündlichen Prüfungstermin aufgrund fehlender Niederlegung nicht geprüften gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Music Creation Group Midco I GmbH, Schlesische Straße 29-30, 10997 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Bernhard Schütz und Bernhard Schütze
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 224354
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der im heutigen mündlichen Prüfungstermin aufgrund fehlender Niederlegung nicht geprüften gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 02.09.2026