Forderungsprüfung
MuNuEr Bau GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur MuNuEr Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.10.2026, Aktenzeichen 36m IN 2590/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 2590/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 190866
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 27.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36m IN 2590/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MuNuEr Bau GmbH, Naunynstraße 36, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Muhammed Nüsret Erdogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190866
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MuNuEr Bau GmbH, Naunynstraße 36, 10999 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Muhammed Nüsret Erdogan
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 190866
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 26.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 - 36 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 16.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.10.2026