Sicherungsmaßnahme

MÜWI Verwaltungs GmbH

Altena

Das Amtsgericht Essen hat zur MÜWI Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 161 IN 117/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 117/26
Registerbezug
Iserlohn, HRB 5568
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christian Holzmann
Im Handelsregister seit
2001
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Verwaltung anderer Unternehmen, insbesondere als persönlich haftender Gesellschafter der Kommanditgesellschaften unter Firma Präzisionsrohre Friedr. Wilhelm Mayweg GmbH & Co. KG in Altena und Firma MÜWI Vermietungs GmbH & Co. KG.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 117/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB 5568 eingetragenen MÜWI Verwaltungs GmbH, Rahmedestr. 199, 58762 Altena (Westf.), gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Frau Dr. Christine Jüngst, Rahmedestr. 199, 58762 Altena (Westf.) und Herrn Michael Schwarzkopf, Rahmedestr. 199, 58762 Altena (Westf.)

ist am 09.09.2026, um 14:17 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann, Ruhrallee 175, 45136 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

161 IN 117/26
Amtsgericht Essen, 09.09.2026
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