Insolvenzbekanntmachung
Münchner Kindl Facility Services GmbH
Unterhaching
Das Amtsgericht München hat zur Münchner Kindl Facility Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.10.2026, Aktenzeichen 1542 IN 242/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1542 IN 242/22
- Registerbezug
- München, HRB 179873
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 12.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1542 IN 242/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münchner Kindl Facility Services GmbH, Inselkammerstraße 8, 82008 Unterhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Karvandian Esfahani Hamid
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179873
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt
München, betreffend die gegen diesen, bestehenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 133 Abs. 1 und 3 InsO in geltend gemachter Höhe von EUR 3.597.122,30 unter Vereinbarung einer Zahlung i.H.v. EUR 2.585.342,00
wird bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 11:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münchner Kindl Facility Services GmbH, Inselkammerstraße 8, 82008 Unterhaching, vertreten durch den Geschäftsführer Karvandian Esfahani Hamid
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 179873
- Schuldnerin -
Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung gemäß § 160 InsO zum Abschluss eines Vergleichs mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Finanzamt
München, betreffend die gegen diesen, bestehenden Ansprüche aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 133 Abs. 1 und 3 InsO in geltend gemachter Höhe von EUR 3.597.122,30 unter Vereinbarung einer Zahlung i.H.v. EUR 2.585.342,00
wird bestimmt auf
Donnerstag, 29.10.2026, 11:00 Uhr
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 09.10.2026