Sicherungsmaßnahme
Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.11.2024, Aktenzeichen 504 IN 262/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 504 IN 262/24
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 16688
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 20.11.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Stefan Conrads
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 504 IN 262/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
ist am 20.11.2024, um 12:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Conrads, Mankhauser Str. 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 262/24
Amtsgericht Wuppertal, 20.11.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 16688 eingetragenen Müller & Dungs GmbH Maschinenbau & Pressenservice, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen, gesetzlich vertreten durch die faktische Geschäftsführerin Frau Nicole Dungs, Maschinenstr. 20 - 22, 42655 Solingen
ist am 20.11.2024, um 12:24 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stefan Conrads, Mankhauser Str. 7a, 42699 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
504 IN 262/24
Amtsgericht Wuppertal, 20.11.2024