Sicherungsmaßnahme
Mu-Kii Saarbrücken GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Mu-Kii Saarbrücken GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.07.2026, Aktenzeichen 60 IN 28/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 60 IN 28/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 104433
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 10.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Virginia Thom
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 60 IN 28/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104433 eingetragenen Mu-Kii Saarbrücken GmbH, Berliner Promenade 17-19, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Huifei Yuen,
ist am 10.07.2026, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 28/26
Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104433 eingetragenen Mu-Kii Saarbrücken GmbH, Berliner Promenade 17-19, 66111 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Huifei Yuen,
ist am 10.07.2026, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Virginia Thom, Käthe-Kollwitz-Straße 11, 66115 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
60 IN 28/26
Amtsgericht Saarbrücken, 10.07.2026