Vergütungsfestsetzung

MT-Energie-Beteiligungs-GmbH

Zeven

Das Amtsgericht Tostedt hat zur MT-Energie-Beteiligungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 27.08.2026, Aktenzeichen 22 IN 205/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tostedt
Aktenzeichen
22 IN 205/14
Registerbezug
Tostedt, HRB 200917
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
27.08.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2007
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung von Handelsgesellschaften.
Branchenindikator
Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

22 IN 205/14: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MT-Energie-Beteiligungs-GmbH, Ludwig-Elsbett-Straße 1, 27404 Zeven (AG Tostedt, HRB 200917), vertr. d.: Christoph Martens, Im Sande 63, 27404 Ostereistedt, (Geschäftsführer), sind ausgehend von einer Berechnungsmasse in Höhe von 284.562,00 EUR Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters sowie Zustellungskosten durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Dem Insolvenzverwalter war zudem gemäß § 3 InsVV aufgrund Befassung mit einer Vielzahl von ausländischen Beteiligungen unter Berücksichtigung des angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwandes, der übernommenen Verantwortung und des hieraus resultierenden Haftungsrisikos, sowie des Vortrages des Insolvenzverwalters in seinem Vergütungsantrag im Rahmen der wertenden Gesamtschau ein Zuschlag von insgesamt 65 % zu gewähren.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Tostedt, Unter den Linden 23, 21255 Tostedt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Tostedt, 21.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Aufhebung des Verfahrens
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Aufhebung des Verfahrens
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