Insolvenzbekanntmachung
MSK Gastro GmbH
Plön
Das Amtsgericht Neumünster hat zur MSK Gastro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.03.2026, Aktenzeichen 94 IN 31/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Neumünster
- Aktenzeichen
- 94 IN 31/23
- Registerbezug
- Kiel, HRB 16865 KI
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 10.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
94 IN 31/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSK Gastro GmbH, Johannisstraße 28, 24306 Plön, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Kluschke
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 16865 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Kentucky Fried Chicken (Great Britain) Limited, German Branch zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
2. die Zustimmung zum Abschluss eines angemessenen Vergleiches, auch unter Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters zur Vermeidung oder Beendigung des vorstehenden Rechtsstreits ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 09.03.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MSK Gastro GmbH, Johannisstraße 28, 24306 Plön, vertreten durch den Geschäftsführer Mathias Kluschke
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 16865 KI
- Schuldnerin -
Beschluss:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
1. die Zustimmung zur Erhebung einer Klage gegen die Kentucky Fried Chicken (Great Britain) Limited, German Branch zur Durchsetzung von Anfechtungsansprüchen
2. die Zustimmung zum Abschluss eines angemessenen Vergleiches, auch unter Verzicht oder teilweisen Verzicht auf Forderungen im Ermessen des Insolvenzverwalters zur Vermeidung oder Beendigung des vorstehenden Rechtsstreits ohne die Einholung einer weiteren Zustimmung der Gläubigerversammlung
wird bestimmt auf
Mittwoch, 01.04.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal B 031, Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster
Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Neumünster - Insolvenzgericht - 09.03.2026