Aufhebung des Verfahrens
MS WESTFALIA GmbH
Troisdorf
Das Amtsgericht Bonn hat zur MS WESTFALIA GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.01.2022, Aktenzeichen 98 IN 111/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 111/20
- Registerbezug
- Siegburg, HRB 6251
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.01.2022
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dirk Obermüller
- Im Handelsregister seit
- 2001
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handelsgeschäfte mit Medizintechnik sowie Waren aller Art und Dienstleistungen wie Vertretung oder Vermittlung sowie andere Dienstleistungen, soweit keine besondere staatliche Genehmigung erforderlich ist.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 111/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6251 eingetragenen MS WESTFALIA GmbH, Junkersring 54, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Kagan, Max-Planck-Str. 20, 53859 Niederkassel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin , heute, 10.01.2022, 11:52 Uhr, aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Denn es sind Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Auch drohen durch sie erhebliche Nachteile für die Antragstellerin/den Antragsteller, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 02288100056, Fax: 022881000820.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
98 IN 111/20
Amtsgericht Bonn, 10.01.2022
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter HRB 6251 eingetragenen MS WESTFALIA GmbH, Junkersring 54, 53844 Troisdorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Daniel Kagan, Max-Planck-Str. 20, 53859 Niederkassel
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ATN d'Avoine Teubler Neu, Im Zollhafen 22, 50678 Köln
wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin , heute, 10.01.2022, 11:52 Uhr, aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 3 InsO.
Denn es sind Umstände bekannt geworden, die erwarten lassen, dass die Aufrechterhaltung der Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird. Auch drohen durch sie erhebliche Nachteile für die Antragstellerin/den Antragsteller, § 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Obermüller, Marie-Kahle-Allee 2, 53113 Bonn, Telefon: 02288100056, Fax: 022881000820.
Forderungen sind ab sofort bei dem Insolvenzverwalter anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.
Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben ab sofort gegenüber dem Insolvenzverwalter zu erfolgen.
Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bonn eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
98 IN 111/20
Amtsgericht Bonn, 10.01.2022