Eröffnung des Verfahrens

MS "Wehr Koblenz" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG

Niebüll

Das Amtsgericht Niebüll hat über das Vermögen der MS "Wehr Koblenz" Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG das Insolvenzverfahren eröffnet. Veröffentlicht am 19.07.2016, Aktenzeichen 5 IN 40/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Niebüll
Aktenzeichen
5 IN 40/16
Registerbezug
Hamburg, HRA 93924
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
19.07.2016
Rechtsform
KG

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Niebüll - Insolvenzgericht
5 IN 40/16

Über das Vermögen der
MS Wehr Koblenz Schiffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG, AG Hamburg HRA 93924,
Geschäftszweig: Erwerb und Betrieb des Containerschiffs MS WEHR KOBLENZ ,
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Verwaltung MS Wehr
Koblenz Schiffahrtsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer
Daniel Koch, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll,

Schuldnerin,

wird heute am 19.07.2016 um 07.15 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung auf Schuldnerantrag das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt:

Rechtsanwalt Dr. Tobias Brinkmann, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind unter Beachtung des § 174 InsO bis zum
30. September 2016 beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts
des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird
(Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
(Prüfungstermin) wird anberaumt auf

Freitag, den 14. Oktober 2016, 11.30 Uhr
im Gebäude des Amtsgerichts Niebüll, Sylter Bogen 1 A, 25899 Niebüll, Saal 2.

Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und ggf. über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3
InsO),

- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld,
Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),

- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:

die Veräußerung des Unternehmens oder Betriebs der Schuldnerin,

die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,

die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstands aus freier Hand,

die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll,

die Aufnahme eines Darlehens, dass die Masse erheblich belasten würde,

die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung und Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert
(§§ 162, 163 InsO),

- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

- und unter Umständen die Anhörung zu einer Verfahrenseinstellung mangels Masse
(§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, so
gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 InsO).

Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses zu bewirken.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen den Eröffnungsbeschluss ist für die Schuldnerin das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde eröffnet. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer
Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Niebüll, Sylter Bogen 1 a, 25899
Niebüll einzulegen, wobei die Notfrist zwei Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung des Beschlusses im Internet beginnt. Die sofortige Beschwerde
wird durch Einreichung einer unterzeichneten Beschwerdeschrift oder durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Niebüll eingelegt.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese eingelegt werde.

Niebüll, den 19.07.2016

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  4. Schlusstermin
  5. Vergütungsfestsetzung
  6. Forderungsprüfung
  7. Masseunzulänglichkeit
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Sicherungsmaßnahme