Sicherungsmaßnahme
MS Solar Heizungstechnik UG (haftungsbeschränkt)
Welterod
Das Amtsgericht Koblenz hat zur MS Solar Heizungstechnik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.03.2020, Aktenzeichen 21 IN 21/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Koblenz
- Aktenzeichen
- 21 IN 21/20
- Registerbezug
- Koblenz, HRB 21593
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 18.03.2020
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Solar Heizungstechnik UG
(haftungsbeschränkt), Im Wiesgarten 14, 56357 Welterod (AG Koblenz, HRB 21593),
vertr. d.: Manfred Sponsel, (Geschäftsführer), wird heute, am 17.03.2020 um
12:51 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung
des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen
Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Rizzastr. 49, 56068 Koblenz,
Tel.: 0261/92 189 610, Fax: 0261/92 189 611, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de
bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 17.03.2020,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 21/20
(haftungsbeschränkt), Im Wiesgarten 14, 56357 Welterod (AG Koblenz, HRB 21593),
vertr. d.: Manfred Sponsel, (Geschäftsführer), wird heute, am 17.03.2020 um
12:51 Uhr mit sofortiger Wirkung zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und
zur Aufklärung des Sachverhaltes angeordnet: Es wird die vorläufige Verwaltung
des Vermögens gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 1 InsO angeordnet. Zum vorläufigen
Verwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Theile, Rizzastr. 49, 56068 Koblenz,
Tel.: 0261/92 189 610, Fax: 0261/92 189 611, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de
bestellt. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO). Den
Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldner) wird verboten, an die Schuldnerin
zu zahlen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
56068 Koblenz, 17.03.2020,
Das Amtsgericht - Abt. 21
21 IN 21/20