Insolvenzbekanntmachung
MS"Neele"Shipping GmbH & Co.KG
Haren
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur MS"Neele"Shipping GmbH & Co.KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 14 IN 457/14.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 14 IN 457/14
- Registerbezug
- Osnabrück, HRA 203162
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
14 IN 457/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS"Neele"Shipping GmbH & Co.KG, Boschstr. 21, 49733 Haren, vertreten durch die Komplementärin NM Shipping Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Werner Renz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRA 203162
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: Rechtsanwalt Dr. Frank Schäffler
hat das Amtsgericht Stuttgart am 02.09.2026 beschlossen:
In dem am 16.10.2018 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird von Amts wegen die Nachtragsverteilung hinsichtlich der eingegangenen Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren Beluga Fleet Management GmbH in Höhe von 5901,05€ angeordnet.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
Eisenbahnstraße 1 in 72072 Tübigen
aus der Kanzlei des bisherigen Insolvenzverwalters RA Gerhard Walter übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 02.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS"Neele"Shipping GmbH & Co.KG, Boschstr. 21, 49733 Haren, vertreten durch die Komplementärin NM Shipping Beteiligungs GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Werner Renz
Registergericht: Amtsgericht Osnabrück Register-Nr.: HRA 203162
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Menold Bezler Partnerschaft mbB, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart, Gz.: Rechtsanwalt Dr. Frank Schäffler
hat das Amtsgericht Stuttgart am 02.09.2026 beschlossen:
In dem am 16.10.2018 aufgehobenen Insolvenzverfahren wird von Amts wegen die Nachtragsverteilung hinsichtlich der eingegangenen Quotenzahlung aus dem Insolvenzverfahren Beluga Fleet Management GmbH in Höhe von 5901,05€ angeordnet.
Die Durchführung der Nachtragsverteilung wird
Herrn Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
Eisenbahnstraße 1 in 72072 Tübigen
aus der Kanzlei des bisherigen Insolvenzverwalters RA Gerhard Walter übertragen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 02.09.2026