Aufhebung des Verfahrens
MS "KING HARVEY" Schiffahrts GmbH & Co. KG
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur MS "KING HARVEY" Schiffahrts GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 67c IN 270/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 270/18
- Registerbezug
- Hamburg, HRA 104774
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 270/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 104774 eingetragenen MS "KING HARVEY" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hallerstraße 40, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101484 eingetragene Kamsarmax Bulker Schiffahrts GmbH, Hallerstraße 40, 20146 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lange, Frederike Ebert und Jens-Michael Arndt
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 270/18
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2026
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRA 104774 eingetragenen MS "KING HARVEY" Schiffahrts GmbH & Co. KG, Hallerstraße 40, 20146 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 101484 eingetragene Kamsarmax Bulker Schiffahrts GmbH, Hallerstraße 40, 20146 Hamburg, diese vertreten durch die Geschäftsführer Markus Lange, Frederike Ebert und Jens-Michael Arndt
wird mangels zu verteilender Masse ohne Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind.
Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67c IN 270/18
Amtsgericht Hamburg, 21.08.2026