Forderungsprüfung
MR Weltweit GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur MR Weltweit GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.10.2024, Aktenzeichen 1501 IN 1211/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1211/20
- Registerbezug
- München, HRB 158614
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 23.10.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 1211/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MR Weltweit GmbH, Reichenhaller Straße 49, 81547 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Perfoll Petra Katharina
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 158614
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MR Weltweit GmbH, Reichenhaller Straße 49, 81547 München, vertreten durch die Geschäftsführerin Perfoll Petra Katharina
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 158614
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 9-12 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.12.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.10.2024