Forderungsprüfung
Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH
Wurzen
Das Amtsgericht Leipzig hat zur Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.04.2026, Aktenzeichen 401 IN 691/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Leipzig
- Aktenzeichen
- 401 IN 691/24
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 17483
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 24.04.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 401 IN 691/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mosch Beteiligungsgesellschaft mbH, Turmgasse 7, 04808 Wurzen, Amtsgericht Leipzig , HRB 17483
vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Dieter Mosch
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 28.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.