Schlusstermin

Morthorst GmbH

Barßel

Das Amtsgericht Cloppenburg hat zur Morthorst GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 31.08.2026, Aktenzeichen 9 IN 2/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Cloppenburg
Aktenzeichen
9 IN 2/22
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 203825
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
31.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

9 IN 2/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Morthorst GmbH, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel (AG Oldenburg, HRB 203825), vertr. d.: Markus Morthorst, Friesoyther Str. 63, 26676 Barßel, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).

Schlusstermin wird bestimmt auf:

16.10.2026.

Der Termin dient der

a) Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c) Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, ggf. der Beschlussfassung über die Beauftragung des Treuhänders, die Erfüllung der Obliegenheiten der Schuldnerin zu überwachen (§ 292 Abs. 2 InsO)

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cloppenburg, Insolvenzabteilung, Burgstr. 9, 49661 Cloppenburg ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cloppenburg, 28.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Forderungsprüfung
  4. Schlusstermin
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Eröffnung des Verfahrens