Sicherungsmaßnahme
Mono-Pol Solarsysteme GmbH
Solingen
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur Mono-Pol Solarsysteme GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.08.2023, Aktenzeichen 505 IN 149/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 505 IN 149/23
- Registerbezug
- Wuppertal, HRB 30334
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.08.2023
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Robert Fliegner
- Branchenindikator
- Energie & Umwelt (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 505 IN 149/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30334 eingetragenen Mono-Pol Solarsysteme GmbH, Kohlfurther str. 14, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ali Genc, Kuller Str. 87a, 42651 Solingen
Geschäftszweig: Verkauf und Installation von Photvoltaikanlagen
ist am 24.08.2023, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 149/23
Amtsgericht Wuppertal, 24.08.2023
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Wuppertal unter HRB 30334 eingetragenen Mono-Pol Solarsysteme GmbH, Kohlfurther str. 14, 42651 Solingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Haci Ali Genc, Kuller Str. 87a, 42651 Solingen
Geschäftszweig: Verkauf und Installation von Photvoltaikanlagen
ist am 24.08.2023, um 10:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Robert Fliegner, Grünewalder Str. 29-31, 42657 Solingen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
505 IN 149/23
Amtsgericht Wuppertal, 24.08.2023