Schlusstermin

Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt)

Willich

Das Amtsgericht Krefeld hat zur Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 19/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 19/21
Registerbezug
Krefeld, HRB 16703
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
25.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 19/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16703 eingetragenen Mondän Dachdesign Dachdeckermeisterbetrieb UG (haftungsbeschränkt), Bruchstraße 21, 47877 Willich, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Frank Jülich, Bruchstraße 21, 47877 Willich

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
18.11.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 44 aus.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

91 IN 19/21
Amtsgericht Krefeld, 23.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens