Masseunzulänglichkeit

Molinari Rail GmbH

Dessau-Roßlau

Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat zur Molinari Rail GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.04.2023, Aktenzeichen 2 IN 188/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dessau-Roßlau
Aktenzeichen
2 IN 188/22
Registerbezug
Stendal, HRB 24608
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
11.04.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

2 IN 188/22 In dem Insolvenzverfahren Molinari Rail GmbH, Am Waggonbau 11, 06844 Dessau-Roßlau (AG Stendal, HRB 24608), vertr. d.: Michele Molinari, Wiesentalweg 2, 8542 Wiesendangen, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), hat die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner gem. § 208 InsO Masseunzulänglichkeit angezeigt. Klagen von Massegläubigern gegen die Insolvenzverwalterin auf Befriedigung ihres Masseanspruchs und Vollstreckung aus erwirkten Titeln sind daher unzulässig. Zur Wahrung ihrer Rechte werden die Massegläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche unmittelbar bei der Insolvenzverwalterin geltend zu machen. Amtsgericht Dessau-Roßlau, 06.04.2023

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Sicherungsmaßnahme