Sicherungsmaßnahme

MOKO GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur MOKO GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.04.2025, Aktenzeichen 46 IN 35/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
46 IN 35/24
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 24172
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
11.04.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
André Dobiey

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 46 IN 35/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 24172 eingetragenen MOKO GmbH, Volksbadstr. 85, 41065 Mönchengladbach, vertreten durch den Geschäftsführer Mohammed Hashash, St. Anton-Straße 208, 47798 Krefeld,

ist am 11.04.2025, um 08:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Dobiey, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Dies gilt nicht für Maßnahmen mit dem Ziel der Abnahme der Vermögensauskunft.

46 IN 35/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 11.04.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme