Sicherungsmaßnahme

Mörfelder 128 Immobilien GmbH vertr.d.d.Gfin Barbara Ertekin

Friedrichsdorf

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur Mörfelder 128 Immobilien GmbH vertr.d.d.Gfin Barbara Ertekin eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 61 IN 23/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 23/26
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 14576
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
18.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Götz Lautenbach
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az.: 61 IN 23/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mörfelder 128 Immobilien GmbH, vertr.d.d.Gfin Barbara Ertekin, Chattenweg 59, 61381 Friedrichsdorf (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14576), ist am 17.08.2026 um 14:00 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Götz Lautenbach, Eschersheimer Landstr. 50-54, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-963 761-130, Fax: 069-963 761-145, E-Mail: frankfurt@bbl-law.com bestellt worden.
Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 17.08.2026
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