Insolvenzbekanntmachung

Modora Abgastechnik GmbH

München

Das Amtsgericht Bückeburg hat zur Modora Abgastechnik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 47 IN 92/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bückeburg
Aktenzeichen
47 IN 92/25
Registerbezug
Stadthagen, HRB 201751
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

47 IN 92/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Modora Abgastechnik GmbH, Stahlgruberring 36, 81829 München (AG München, HRB 306716)
vertreten durch: Daniel Aleksic, Max-Planck-Str. 5, 85435 Erding (Geschäftsführer),
vormals vor Umfirmierung und Sitzverlegung firmierend unter: Feddern Schornstein- & Abgastechnik GmbH, Eveser Straße 85, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201751), vertreten durch: Olaf Feddern, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer),
ist der Beschluss vom 27.01.2026 (Eröffnungsbeschluss) hinsichtlich des Rubrums berichtigt worden.

Statt

Feddern Schornstein- & Abgastechnik GmbH, Eveser Straße 85, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201751),
vertreten durch:
Olaf Feddern, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer),

muss es richtig heißen:

Modora Abgastechnik GmbH, Stahlgruberring 36, 81829 München (AG München, HRB 306716)
vertreten durch:
Daniel Aleksic, Max-Planck-Str. 5, 85435 Erding (Geschäftsführer)

vormals vor Umfirmierung und Sitzverlegung firmierend unter:
Feddern Schornstein- & Abgastechnik GmbH, Eveser Straße 85, 31675 Bückeburg (AG Stadthagen, HRB 201751),
vertreten durch:
Olaf Feddern, 31675 Bückeburg, (Geschäftsführer),

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bückeburg, Herminenstraße 30, 31675 Bückeburg oder dem Landgericht Bückeburg, Herminenstraße 31, 31675 Bückeburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bückeburg, 14.09.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme