Forderungsprüfung
Modellbahnshop Sebnitz
Sebnitz
Das Amtsgericht Dresden hat zur Modellbahnshop Sebnitz eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 541 IN 958/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 541 IN 958/20
- Registerbezug
- Dresden, HRA 7693
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
ergeht am 22.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
Aktenzeichen: 541 IN 958/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Michael Tillig, geb. 29.08.1984, Martin-May-Straße 21, 01855 Sebnitz
Inhaber der Firma Modellbahnshop Sebnitz, Inhaber Michael Tillig e.K., Lange Straße 62, 01855 Sebnitz, Amtsgericht Dresden , HRA 7693
ergeht am 22.09.2026 nachfolgende Entscheidung:
1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 02.11.2026 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.