Sicherungsmaßnahme
MoCon Ingenieure GmbH
Dresden
Das Amtsgericht Dresden hat zur MoCon Ingenieure GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.03.2026, Aktenzeichen 532 IN 379/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 532 IN 379/26
- Registerbezug
- Dresden, HRB 21107
- Bundesland
- Sachsen
- Veröffentlichung
- 03.03.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 379/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MoCon Ingenieure GmbH, Bremer Straße 65, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21107
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hausdorff
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Roos
- wurde am 03.03.2026 um 12.13 Uhr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich dmp-dd@dmp-solutions.de, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Website www.dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Aktenzeichen: 532 IN 379/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MoCon Ingenieure GmbH, Bremer Straße 65, 01067 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 21107
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Hausdorff
vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Roos
- wurde am 03.03.2026 um 12.13 Uhr Dipl.-Kfm Martin Obendorf, Königsbrücker Straße 61, 01099 Dresden, Email geschäftlich dmp-dd@dmp-solutions.de, Telefax 0351 4400751, Telefon geschäftlich 0351 4400740, Website www.dmp-solutions.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.