Sicherungsmaßnahme

MobyFin GmbH

Hattersheim

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MobyFin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1151/25 M-16-9.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 1151/25 M-16-9
Registerbezug
Berlin, HRB 192814
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
12.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Christian Jess
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
80.588 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung darlehensgleicher Refinanzierung an Automobilhändler (Absatzfinanzierung im Sinne der Definition gemäß Merkblatt der BaFin zum Kreditgeschäft, Abschnitt l(bb)(l)) sowie die Vermittlung von bestimmten Finanz- und Versicherungsprodukten an Endkunden, die Automobile von Händlern erwerben.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814), vertr. d.: Ismail Doran (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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