Sicherungsmaßnahme
MobyFin GmbH
Hattersheim
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MobyFin GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1151/25 M-16-9.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1151/25 M-16-9
- Registerbezug
- Berlin, HRB 192814
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 12.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christian Jess
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 80.588 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Dienstleistungen und die Gewährung darlehensgleicher Refinanzierung an Automobilhändler (Absatzfinanzierung im Sinne der Definition gemäß Merkblatt der BaFin zum Kreditgeschäft, Abschnitt l(bb)(l)) sowie die Vermittlung von bestimmten Finanz- und Versicherungsprodukten an Endkunden, die Automobile von Händlern erwerben.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1151/25 M-77-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MobyFin GmbH, Frankfurter Straße 6 A, 65795 Hattersheim (AG Berlin-Charlottenburg, HRB 192814), vertr. d.: Ismail Doran (Geschäftsführer), ist am 12.12.2025 um 11:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christian Jess, Gartenstraße 9, 60594 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 85 70, Fax: 069/ 87 00 85 79 9, E-Mail: info@jfk-insolvenz.de, Internet: www.jfk-insolvenz.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.12.2025