Forderungsprüfung
MM Paintballsport GmbH
Pfreimd
Das Amtsgericht Amberg hat zur MM Paintballsport GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.08.2026, Aktenzeichen IN 400/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Amberg
- Aktenzeichen
- IN 400/24
- Registerbezug
- Amberg, HRB 5444
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 400/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Paintballsport GmbH, Freyung 3, 92536 Pfreimd, vertreten durch den Geschäftsführer Böhmer Marco
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 5444
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Paintballsport GmbH, Freyung 3, 92536 Pfreimd, vertreten durch den Geschäftsführer Böhmer Marco
Registergericht: Amtsgericht Amberg Registergericht Register-Nr.: HRB 5444
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 25.08.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 23.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Amberg - Insolvenzgericht - 26.08.2026