Forderungsprüfung
MM Elektro GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur MM Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 36m IN 5601/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 5601/23
- Registerbezug
- Berlin, HRB 195312
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2017
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
36m IN 5601/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Elektro GmbH, Frenssenstraße 17, 27576 Bremerhaven, vertreten durch die Geschäftsführer Pawel Mateusz Kosecki und Abderrazak Ouerhani, verstorben am 12.06.2025
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195312
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MM Elektro GmbH, Frenssenstraße 17, 27576 Bremerhaven, vertreten durch die Geschäftsführer Pawel Mateusz Kosecki und Abderrazak Ouerhani, verstorben am 12.06.2025
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 195312
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 22.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 08.10.2026