Insolvenzbekanntmachung

ML Motorpark Lohne GmbH

Lohne (Oldenburg)

Das Amtsgericht Vechta hat zur ML Motorpark Lohne GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.12.2024, Aktenzeichen 10 IN 83/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Vechta
Aktenzeichen
10 IN 83/24
Registerbezug
Oldenburg (Oldenburg), HRB 111036
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
19.12.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

10 IN 83/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ML Motorpark Lohne GmbH, Von-Siemens-Straße 1, 49393 Lohne (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 111036), vertr. d.: Udo August Hans Herrmann, Barnestraße 99, 31515 Wunstorf, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Freitag, 24.01.2025, 09:00 Uhr, Saal B-138, Hauptgebäude, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung der Haftungsansprüche gegenüber dem Geschäftsführer Udo Herrmann

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Vechta, Kapitelplatz 8, 49377 Vechta, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1270807218639-000214169 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Vechta, 19.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Eröffnung des Verfahrens