Sicherungsmaßnahme
MK Bau GmbH
Neu-Isenburg
Das Amtsgericht Offenbach am Main hat zur MK Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.07.2026, Aktenzeichen 8 IN 119/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 119/26
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 56485
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 17.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Hoch- und Tiefbau, Innen- und Außenausbau.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Offenbach am Main
17.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 119/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
MK Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56485),
vertreten durch:
Marko Ristic, Dotzheimer Str. 124, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 23.6.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass der Betriebswirt Alexander Pilgrim nicht zum Insolvenzverwalter sondern zutreffend zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist.
17.07.2026
- Insolvenzgericht -
8 IN 119/26
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
MK Bau GmbH, Werner-Heisenberg-Str. 2, 63263 Neu-Isenburg (AG Offenbach am Main , HRB 56485),
vertreten durch:
Marko Ristic, Dotzheimer Str. 124, 65197 Wiesbaden, (Geschäftsführer),
wird der Beschluss über die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 23.6.2026 wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahingehend berichtigt, dass der Betriebswirt Alexander Pilgrim nicht zum Insolvenzverwalter sondern zutreffend zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden ist.