Sicherungsmaßnahme

MK Bau GmbH

53347 Alfter

Das Amtsgericht Bonn hat zur MK Bau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.12.2024, Aktenzeichen 98 IN 114/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bonn
Aktenzeichen
98 IN 114/24
Registerbezug
Bonn, HRB 26974
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
23.12.2024
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 114/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 26974 eingetragenen MK Bau GmbH, Raiffeisenstr. 14 a, 53347 Alfter, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mentor Kryeziu, Elsässer Str. 7, 53175 Bonn

Geschäftszweig: die Erbringung von Arbeiten als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, als Raumausstatter sowie als Stuckateur und die Herstellung und Verarbeitung von Innen- und Außenputz.

ist am 23.12.2024, um 12:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Sebastian Kindel, Pohlhausenstaße 18-20, 53332 Bornheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

98 IN 114/24
Amtsgericht Bonn, 23.12.2024

Verfahrensverlauf

  1. Verteilungsverzeichnis
  2. Schlusstermin
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme