Sicherungsmaßnahme

Mister Sandman GmbH

Salzkotten

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Mister Sandman GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 43 IN 515/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 515/26
Registerbezug
Paderborn, HRB 12265
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
02.07.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Yorck Tilman Streitbörger

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 515/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12265 eingetragenen Mister Sandman GmbH, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Sommer, Kugelbreite 30, 33154 Salzkotten

Geschäftszweig: Entwicklung, Vermarktung und Verkauf von Waren, insbes. Möbel und damit vergleichbare Konsumgüter, über das Internet, einschließlich Aufbau, Ver- und Betrieb von e-Commerce-Plattformen

Verfahrensbevollmächtigter: Herr Rechtsanwalt Oliver Ruhe-Schweigel, Gutenbergstraße 43, 45128 Essen,

ist am 02.07.2026, um 09:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Yorck Tilman Streitbörger, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 515/26
Amtsgericht Bielefeld, 02.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme