Forderungsprüfung
Missfeldt-Architekten GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Missfeldt-Architekten GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.11.2025, Aktenzeichen 36m IN 6026/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36m IN 6026/21
- Registerbezug
- Berlin, HRB 214912
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 14.11.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2020
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Architektenleistungen einschließlich Planungsleistungen für vorbeugenden Brandschutz sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten für Bauschäden.
Veröffentlichungstext
36m IN 6026/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Missfeldt-Architekten GmbH, Hauptstraße 72, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Missfeldt
Register-Nr.: HRB 214912
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Missfeldt-Architekten GmbH, Hauptstraße 72, 12159 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Missfeldt
Register-Nr.: HRB 214912
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.11.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.12.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.11.2025