Sicherungsmaßnahme
MiRaCle MMA und Fitness Factory GmbH
Köln
Das Amtsgericht Köln hat zur MiRaCle MMA und Fitness Factory GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2026, Aktenzeichen 70g IN 38/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 38/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 103446
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 38/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103446 eingetragenen MiRaCle MMA und Fitness Factory GmbH, c/o ALL IN MMA, Brügelmannstr. 16-18 Tor2, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raphael Wohlgemuth, Mülheimer Freiheit 2, 51063 Köln
Geschäftszweig: Betrieb einer Trainings- und Ausbildungsstätte für Mixed martial arts (MMA), Thaiboxen, Boxen,
ist am 03.06.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 38/26
Amtsgericht Köln, 03.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103446 eingetragenen MiRaCle MMA und Fitness Factory GmbH, c/o ALL IN MMA, Brügelmannstr. 16-18 Tor2, 50679 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Raphael Wohlgemuth, Mülheimer Freiheit 2, 51063 Köln
Geschäftszweig: Betrieb einer Trainings- und Ausbildungsstätte für Mixed martial arts (MMA), Thaiboxen, Boxen,
ist am 03.06.2026, um 14:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70g IN 38/26
Amtsgericht Köln, 03.06.2026