Forderungsprüfung
Miomela UG (haftungsbeschränkt)
Obertraubling
Das Amtsgericht Regensburg hat zur Miomela UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 374/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Regensburg
- Aktenzeichen
- 2 IN 374/22
- Registerbezug
- Regensburg, HRB 15327
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
2 IN 374/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Miomela UG (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 1, 93083 Obertraubling, vertreten durch die Geschäftsführerin Koschig Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 15327
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Miomela UG (haftungsbeschränkt), Dorfstraße 1, 93083 Obertraubling, vertreten durch die Geschäftsführerin Koschig Melanie
Registergericht: Amtsgericht Regensburg Register-Nr.: HRB 15327
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 25-27 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 21.10.2026