Sicherungsmaßnahme

minds & makers GmbH

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur minds & makers GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.02.2024, Aktenzeichen 70g IN 19/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 19/24
Registerbezug
Köln, HRB 85345
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.02.2024
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Martina Nießen

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 19/24

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts unter HRB eingetragenen minds & makers GmbH, Gutenbergstr. 17, 50823 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jan Philipp Schröder, Gutenbergstr. 17, 50823 Köln und Frau Daniela Beyerle, Gutenbergstr. 17, 50823 Köln und Herrn Martin Beyerle, Gutenbergstr. 17, 50823 Köln

ist am 09.02.2024, um 14:45 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Martina Nießen, Nußbaumer Str. 19, 50823 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70g IN 19/24
Amtsgericht Köln, 09.02.2024

Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Forderungsprüfung
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme