Sicherungsmaßnahme
Mikule GmbH
Münster
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Mikule GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.09.2026, Aktenzeichen 79 IN 24/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 79 IN 24/26
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 19667
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Barbara Teerling
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 79 IN 24/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19667 eingetragenen Mikule GmbH, Auf dem Kley 48, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirsad Celebic, Auf dem Kley 48, 48163 Münster
ist am 18.09.2026, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Barbara Teerling, Neubrückenstr. 35/37, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 24/26
Amtsgericht Münster, 18.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 19667 eingetragenen Mikule GmbH, Auf dem Kley 48, 48163 Münster, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirsad Celebic, Auf dem Kley 48, 48163 Münster
ist am 18.09.2026, um 13:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Barbara Teerling, Neubrückenstr. 35/37, 48143 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
79 IN 24/26
Amtsgericht Münster, 18.09.2026