Sicherungsmaßnahme

MigrantInnenSelbstOrganisationen-Netzwerk Hannover e.V. (MISO)

Hannover

Das Amtsgericht Hannover hat zur MigrantInnenSelbstOrganisationen-Netzwerk Hannover e.V. (MISO) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2024, Aktenzeichen 904 IN 556/24 - 5 -.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hannover
Aktenzeichen
904 IN 556/24 - 5 -
Registerbezug
Hannover, VR 201777
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
25.09.2024
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Dr. Stefanie Zulauf

Veröffentlichungstext

904 IN 556/24 - 5 -: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des MigrantInnenSelbstOrganisationen-Netzwerk Hannover e.V. (MISO), Mengendamm 12, 30177 Hannover (AG Hannover, VR 201777), vertr. d.: 1. Mahjabin Ahmed, Zum Buchengarten 59, 30453 Hannover, (Vorstand), 2. Peyman Javaher-Haghighi, Wilhelm-Bluhm-Straße 50 A, 30451 Hannover, (Vorstand), 3. Dang Chau Lam, Im Großen Freien 43, 30559 Hannover, (Vorstand), 4. Oksana Janzen, Matthäikirchstraße 34, 30519 Hannover, (Vorstand), 5. Tatiana Czepurnyi, Podbielskistraße 14, 30163 Hannover, (Vorstand), ist am 25.09.2024 um 11:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens des Antragstellers angeordnet worden. Verfügungen des Antragstellers sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Stefanie Zulauf, Robert-Enke-Straße 1, 30169 Hannover, Tel.: 0511 626287-0, Fax: 0511 626287-10 bestellt worden.

Die Schuldner des Antragstellers werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Hannover, 25.09.2024

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Verfahrensverlauf

  1. Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Eröffnung des Verfahrens
  4. Sicherungsmaßnahme