Forderungsprüfung
mifitto GmbH
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur mifitto GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.08.2025, Aktenzeichen 61 IN 139/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 61 IN 139/18
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 25880
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 61 IN 139/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25880 eingetragenen mifitto GmbH, Wanheimer Straße 270- 276, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolfgang Cornelius Lessel, Wedelstraße 94 , 47807 Krefeld und Herrn Dominic Köhler, Heiderkrautweg 51, 47807 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 139/18
Amtsgericht Duisburg, 10.08.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25880 eingetragenen mifitto GmbH, Wanheimer Straße 270- 276, 47055 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dominik Wolfgang Cornelius Lessel, Wedelstraße 94 , 47807 Krefeld und Herrn Dominic Köhler, Heiderkrautweg 51, 47807 Krefeld
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 15.09.2025. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 10.08.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Duisburg, Nebenstelle, Kardinal-Galen-Straße 124-132, 47058 Duisburg, Zimmer Nr. C213 niedergelegt.
61 IN 139/18
Amtsgericht Duisburg, 10.08.2025