Sicherungsmaßnahme

microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.12.2025, Aktenzeichen 620 IN 2789/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2789/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 7223
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
09.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht
Stammkapital
123.500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Mikrosystemen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2789/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 7223 eingetragenen microTEC Gesellschaft für Mikrotechnologie mbH, Bismarckstraße 142b, 47057 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Reiner Götzen, Dorfstraße 68, 47239 Duisburg

Geschäftszweig: Forschung und Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Mikrosystemen

ist am 08.12.2025, um 16:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Wolf-Rüdiger von der Fecht, Neudorfer Str. 41, 47057 Duisburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 2789/25
Amtsgericht Duisburg, 08.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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