Forderungsprüfung
Michi's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt)
Fürstenfeldbruck
Das Amtsgericht München hat zur Michi's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.10.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1989/19.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1989/19
- Registerbezug
- München, HRB 185540
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 22.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 1989/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michi's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Straße 17, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Danzer Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 185540
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Michi's Fahrschule UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Straße 17, 82256 Fürstenfeldbruck, vertreten durch den Geschäftsführer Danzer Michael
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 185540
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 11 - 17 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.10.2026